Schulanmeldung

Alle Kinder, die im Schulbezirk der Merianschule wohnen und bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden bzw. am 1. Juli 6 Jahre alt und damit schulpflichtig werden, werden von uns automatisch zur Schulanmeldung eingeladen.

 

Der Ablauf ist wie folgt:

März des Vorjahres:  Neben der formalen Anmeldung im Sekretariat geht es uns bereits um ein erstes gegenseitiges Kennenlernen sowie die Einschätzung des Sprachstandes des Kindes in der deutschen Sprache. Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihr Kind und dessen Geburtsurkunde mit.

Im Laufe des Vorjahres bis zum Sommer der Einschulung: Einladung zur schulärztlichen Untersuchung

September des Vorjahres: Beginn des Vorlaufkurses für Kinder ohne ausreichende Sprachkenntnisse

November des Vorjahres: Informationselternabend zum Thema Schulfähigkeit gemeinsam mit den umliegenden Kindergärten

April/Mai im Jahr der Einschulung: Wir laden wir Sie und Ihr Kind zum „Kennenlerntag“ ein. Die Kinder erleben einen Minischulvormittag und die Eltern lernen die Schule, andere Eltern und unseren Förderverein kennen.

Juni im Jahr der Einschulung: Informationselternabend für alle Erstklasseltern gemeinsam mit den zukünftigen KlassenlehrerInnen.

Auch bei Einschulungen an Privatschulen oder Gestattungswünschen in andere Schulbezirke ist die zuständige Grundschule verpflichtet, die Schulfähigkeit des Kindes festzustellen. Bitte informieren Sie uns im Rahmen des Anmeldegesprächs über entsprechende Pläne.

Kinder, die auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden sollen (sog. „Kann-Kinder“), werden in den Ablauf des Anmeldeverfahrens im Frühjahr des Einschulungsjahres einbezogen. Die Anmeldegespräche werden nach telefonischer Absprache mit dem Sekretariat im Februar/März des Einschulungsjahres geführt und die Kinder mit ihren Eltern zum Kennenlerntag eingeladen. Die Entscheidung über die Schulfähigkeit eines Kindes trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Kinder, die bereits schulpflichtig, aber noch nicht schulfähig sind, können für ein Jahr zurückgestellt und im folgenden Jahr eingeschult werden. Im Jahr der Zurückstellung können sie in einer Vorklasse (z.B. in der Comeniusschule) oder weiter im Kinderarten gefördert werden.

Eltern von Kindern mit vermutetem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung werden nach der Schüleranmeldung kontinuierlich beraten und in das notwendige Verfahren einbezogen. Bitte informieren Sie uns bereits bei der Schüleranmeldung, wenn Sie einen entsprechenden Anspruch für Ihr Kind vermuten.

Wir freuen uns auf alle Kinder, die in die Merianschule aufgenommen werden, mit ihren Besonderheiten und individuellen Herausforderungen!

Anmeldeformulare

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Anmeldungsbogen Einschulung.pdf
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Anmeldung_Religionsunterricht.pdf
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Notfallkontaktbogen.pdf
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Entwicklungsbogen.pdf
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Anlage_1_Einwilligung Schüler in die Ver
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Anlage_2_Schweigepflichtsentbindung.pdf
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Anlage_3_Masernnachweis.pdf
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